AMBULANTER PFLEGEDIENST ROTENBURG - IHR KOMPETENTER ANSPRECHPARTNER FÜR AMUBULANTE KRANKENPFLEGE
Jeder Versicherte hat Anspruch darauf. Die Voraussetzungen sind, er lebt alleine zu Hause oder die Person, die mit ihm dort lebt, kann die Tätigkeit nicht durchführen.
Der Leistungsumfang geht von Arzneimittelgabe/-richten, Blutzuckermessen, Verbände anlegen, Kompressionstrümpfe anziehen und ausziehen. Hier ist zu beachten, daß diese Leistungen von einem Arzt verordnet werden müssen. Der Patient braucht keine Pflegestufe und muß auch nicht pflegebedürftig sein.
Beispielsweise: Bei einer Schnittwunde muss man nicht täglich zum Verbandswechsel zum Arzt, sondern kann dies - wenn der Arzt es auch so sieht - über einen Pflegedienst, der den Termin zu Hause macht,
machen lassen. Wichtig ist, der Arzt muss es anordnen. Der Vorteil ist ganz klar, dass man nicht täglich zum Arzt gehen muss.
Des weiteren gibt es nach § 38 SGB V die Möglichkeit, eine hauswirtschaftliche Versorgung bei der gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen. Voraussetzung ist: der Erziehende ist krank und kann sich nicht um den Haushalt und um die Kinder kümmern. Die Kinder dürfen das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder wenn sie eine Behinderung haben, nicht älter als 18 Jahre alt sein.
Oder: nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation bis zu 38. Wochen und häuslicher Krankenpflege nach Krankenhausaufenthalt § 37,1a SGB V. Danach hat man Anspruch auf Pflegeleistungen wenn man nicht im Besitz eines Pflegegrades ist. Weitere Informationen dürfen und sollen Sie gerne in einem persönlichen Gespräch erfragen.
Sie sind der Meinung, dass Ihnen oder einem Ihrer Angehörigen eine Pflegestufe zusteht?
Ausführliche Informationen über die einzelnen Pflegestufen und deren Voraussetzungen finden Sie hier.
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